Am Verschubbahnhof 79-81
47809 Krefeld
Das Freitagsgebet ( صلاة الجمعة salāt al-dschumʿa) ist eine im Koran verankerte religiöse Verpflichtung. Es ist für muslimische Männer und Jungen ab der Pubertät vorgeschrieben und für muslimische Frauen empfohlen.
Das Gebet am Freitag ist das wichtigste der gesamten Woche und soll nach Möglichkeit gemeinschaftlich in der Freitagsmoschee verrichtet werden. Es ersetzt an diesem Tag das Mittagsgebet (Zuhr) und unterscheidet sich von diesem dadurch, dass es aus zwei statt vier rakʿa (Verbeugungen) besteht, und dass die Koranverse laut vom Imam (Vorbeter) rezitiert werden. Der Koran schreibt vor, dass die Gläubigen, wenn zum Freitagsgebet gerufen wird, zum Gebet eilen und den Handel ruhen lassen sollen (Sure 62:9).
Die primäre Besonderheit des Freitagsgebets besteht in einer Predigt (Chutba oder Freitagspredigt), die vor dem eigentlichen Gebet (Salāt) durch einen Prediger (Chatīb), in der Regel den Imam der Moschee, gehalten wird.
Als neuzeitlich säkularer Ruhetag hat der Sonntag auch die islamische Welt beeinflusst. Nach seinem Vorbild und in Abgrenzung zu ihm haben viele muslimische Staaten den Freitag zum gesetzlichen Ruhetag erklärt, weil an diesem Tag das Freitagsgebet stattfindet.